Erste Hilfe Ausbilder: Die Grundausbildung

Die Erste-Hilfe-Ausbilderausbildung

Erste Hilfe-Ausbilder sind für die Vermittlung von Kenntnissen im Bereich der Ersten Hilfe zuständig. Unsere Seminare konzentrieren sich auf praktische Übungen, Fallstudien und viele Tipps und Tricks, um selbstständig sehr gute Erste Hilfe Kurse geben zu können. Durch hochwertige Erste Hilfe Kurse können wir dann sicherstellen, dass die Hangriffe im Notfall sitzen und eine sehr gute Breitenausbildung gewährleistet werden kann. 

Um eigenständig Erste Hilfe Kurse leiten zu können, benötigen Sie diese anerkannte Ausbildung von den ADAC gelbhilft-Profis. Wir sind von der DGUV/VBG (nach DGUV-G 304-001) und Behörden (nach FeV § 68) zertifiziert und anerkannt. 

Die Ausbildung zum Erste Hilfe Ausbilder ist in drei Module gegliedert, die Sie chronologisch, aber flexibel belegen können.

Erste Hilfe Ausbilder - die Grundausbildung

Modul A1: Pädagogik

3 Tage Pädagogik-Seminar (24 UE's)

Max. 15 Teilnehmer

290 € pro Teilnehmer (umsatzsteuerbefreit)

Modul A2: Fachbezogen

2 Tage lehrgangsbezogene Einweisung (16 UE's)

Max. 15 Teilnehmer

250 € pro Teilnehmer (umsatzsteuerbefreit)

Modul A3: Abschluss

2 Tage Seminar mit schriftl. Prüfung und 2. prakt. Lehrprobe (16 UE's)

Max. 15 Teilnehmer

250 € pro Teilnehmer (umsatzsteuerbefreit)

Alle Informationen zusammengefasst

Voraussetzungen

  • Bescheinigung über einen Erste Hilfe Kurs mit mind. 9 UE
  • Eine mind. 48 UE dauernde Sanitätsausbildung mit erfolgreich absolvierter Prüfung bzw. Berufsabschluss
  • Falls die Ausbildung älter als 3 Jahre ist, benötigen wir einen Nachweis über eine aktuelle 16 UE-umfassende präklinische Fortbildung
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Sprachniveau mind. B2; sehr gute Deutschkenntnisse

Dauer

  • Die gesamte Ausbildung zum Erste Hilfe Ausbilder dauert 56 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Minuten). Insgesamt  7 Tage.
  • Modul A 1: 24 UE / 3 Tage: Pädagogik
  • Modul A 2: 16 UE / 2 Tage: Lehrgangsbezogene Einweisung
  • Modul A 3: 16 UE / 2 Tage: Abschlussseminar mit Prüfung

Anzahl Teilnehmer

Max.15 Teilnehmer

Kosten

Die Gesamtkosten des Kurses bei Teilnahme an allen drei Modulen betragen 790 € (umsatzsteuerfrei). Die einzelnen Module gliedern sich wie folgt auf:

  • Modul A1: 290 €
  • Modul A2: 250 €
  • Modul A3: 250 €

Inhalt

Alle Inhalte sind auf das Thema „Erste Hilfe“ abgestimmt. Der Unterricht ist praxisbezogen, effizient und macht viel Spaß.

  • Pädagogische Grundlagen
  • Lernpsychologische Grundlagen
  • Methodik und Didaktik
  • Einsatz unterschiedlicher Medien und Unterrichtsformen
  • Üben, Üben, Üben und selbst Ausprobieren

Zertifikat

Diese Schulung zum Erste Hilfe Ausbilder endet mit einer staatlich- und VBG-anerkannten praktischen Prüfung (Lehrprobe) und ist sowohl von der VBG (gem. DGUV-G 304-001) als auch durch die Behörden (gem. FeV § 68) anerkannt. 

Fortbildung

Als Ausbilder für Erste Hilfe sind Sie verpflichtet, Ihren Lehrschein vor Ablauf der 3-Jahresfrist durch den Besuch einer Fortbildung (16 UE) zu verlängern. Hier finden Sie unsere Fortbildungs-Angebote

Gut zu wissen

Für folgende Berufe entfällt die erforderliche Sanitätsausbildung, wenn mindestens 48 UE Notfallmedizinische Inhalte vermittelt wurden:

  • Arzt (Human-/Zahnmediziner; kein Veterinärmediziner
  • Krankenschwester / Krankenpfleger bzw.
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder Kinderkrankenschwester
  • Intensivkrankenschwester
  • Arzthelfer
  • medizinische Fachangestellte
  • Rettungshelfer, -diensthelfer, Assistent, -sanitäter/in
  • Notfallsanitäter/in
  • Betriebssanitäter/in
  • Physiotherapeut/Physiotherapeutin nach Phsy Th-AP-V (muss im Nachweis ersichtlich sein!)
  • Masseure / medizinische Bademeister/in nach MB-AP-V (mussi m Nachweis ersichtlich sein!)
  • OTA / ATA (Operationstechnischer und Anästhesietechnischer Assistent)

Diese Ausbildung muss aktuell ausgeführt werden, oder darf nicht länger als 3 Jahre zurück liegen, denn dann ist eine zusätzliche medizinische Fortbildung von mind. 16 UE erforderlich.

Folgende Berufe werden beispielsweise nicht anerkannt: 

  • MTA
  • Zahnarzthelfer
  • Ergotherapeuth
  • Krankenpflegehelfer
  • Heilpraktiker
  • Veterinärmediziner

     
Hinweis:
Ärzte und Pädagogen mit abgeschlossenem Studium müssen das Modul 1 nicht belegen. Grundsätzlich für alle gilt: Mindestens 200 UE (Unterrichtseinheiten) umfassende pädagogische Ausbildungen können für Modul 1 angerechnet werden. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen gerne zur Verfügung. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

Finanzielle Förderung:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Ausbildung bei uns mit Förderleistungen zu starten. ADAC gelbhilft ist einer der wenigen zugelassenen Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung § 178 SGB III i. V. m. der AZAV (vgl. Zertifikate). Somit kann diese Ausbildung mit Bildungsgutscheinen der Agenturen für Arbeit/Jobcenter gefördert werden. Die Ausbildung zum Erste Hilfe-Ausbilder nach DGUV kann als zertifizierte Maßnahme über den Bildungsgutschein gefördert werden. Wir beraten Sie gerne zu den unterschiedlichen Förderungen. Kontaktien Sie uns!

Die häufigsten Fragen zum Thema

Was benötige ich um Erste Hilfe Ausbilder/in zu werden?
  • Sie haben sich dazu entschlossen Erste Hilfe Ausbilder/in zu werden? Sehr gut! 
  • Sie sind 18 Jahre alt und haben sehr gute Deutschkenntnisse? Sehr gut - das ist Pflicht! 
  • Wichtig ist ein nachgewieseneer aktueller Ersthelferkurs mit 9 Unterrichtseinheiten, und eine erfolgreich absolvierte Sanitätsprüfung mit 48 Unterrichtseinheiten. 
    Dadurch sind Sie soweit schon gerüstet an fachlicher Vorqualifikation, die benötigt wird, um überhaupt mit dem Erste Hilfe Ausbilderlehrgang starten zu können.
  • Anschließend müssen Sie den Erste Hilfe Ausbilderlehrgang absolvieren mit 56 Unterrichtseinheiten. 
  • Gerne können Sie die kompletten Ausbildungen bei uns besuchen, die Termine wie auch weitere Infos dazu finden Sie unter den jeweiligen Seiten. 
  • Anschließend sind im Minimum zwei Hospitationen zu absolvieren. In diesen Sollen all Themen der Erste Hilfe Ausbildung selbstständig und unter Betreuung erfahrerener Lehrkräfte (Mentoren) gehalten werden, vorzugsweise bei der ermächtigten Stelle bei der Sie tätig sind.
  • Sie möchten selbstständig werden oder selbst ermächtigte Stelle werden? dann erhalten Sie hier nähere Infos
  • Natürlich können Sie auch für uns tätig werden, schauen Sie doch einfach hier vorbei oder rufen Sie uns an! 
Welche Qualifikationen erfüllen die medizinisch-fachliche Voraussetzung der Lehrkraft für Erste Hilfe?
  • Der Ausbilder bzw. die Ausbilderin für Erste Hilfe muss einen Erste-Hilfe-Kurs und eine mindestens 48 Unterrichtseinheiten umfassende notfallmedizinische Ausbildung nachweisen (z.B. sanitäts- oder rettungsdienstliche Ausbildung; Abschnitt 2.2.2, DGUV Grundsatz 304-001). Darüber hinaus können insbesondere folgende Berufe des Gesundheitswesens von der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe anerkannt werden:

    Approbierte Ärzte/innen
    Gesundheits- und Krankenpfleger/innen
    Pflegefachfrau/Pflegefachmann (nach generalistischer Pflegeausbildung)
    Medizinische Fachangestellte
    Physiotherapeuten/innen
    Masseure/medizinische Bademeister/in

  • Wird nach dem 01.01.2020 mit der pädagogischen Grundqualifikation zur Lehrkraft Erste Hilfe begonnen, darf die medizinische Qualifikation (notfallmedizinisch, sanitätsdienstlich, Beruf des Gesundheitswesens) bei Kursbeginn nicht älter als 3 Jahre sein.

  • Ist dies doch der Fall, ist eine medizinisch-fachliche Fortbildung im Umfang von mindestens 16 Unterrichtseinheiten nachzuweisen (z.B. rettungsdienstliche Fortbildung, medizinische Fortbildung im Beruf des Gesundheitswesens). Alternativ kann eine Bescheinigung eingereicht werden aus der hervorgeht, dass im Rahmen der beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit regelmäßig Erste-Hilfe-Maßnahmen durchgeführt werden.

  • Ausnahme:
    Approbierte Ärzte müssen keine medizinische Fortbildung vor Beginn der pädagogischen Grundqualifikation nachweisen. Davon unberührt gelten die Regelungen zur medizinisch-fachlichen und päd. Fortbildung für die Lehrkraft Erste Hilfe (siehe FAQ Nr. 3.6).

    Neben der medizinisch-fachlichen ist immer der Nachweis der besonderen pädagogischen Qualifikation erforderlich.

Welche pädagogische Qualifikation kann anerkannt werden?
  • Grundsätzlich reicht die Qualifikation "Praxisanleiter" nicht aus. Die Qualifikation zum Praxisanleiter bzw. eine vergleichbare pädagogische Qualifikation im Umfang von mindestens 200 Unterrichtseinheiten kann zum Teil auf die pädagogische Grundqualifikation angerechnet werden. 
  • Um eine adäquate pädagogische Umsetzung im Erste Hilfe Bereich gewährleisten zu können, ist eine Schulung nachzuweisen. In dieser müssen die Inhalte mindestens denen des Themenbereichs II "Fachdidaktische Umsetzung Erste Hilfe" im Unfang von mindestens 32 Unterrichtseinheiten aus Anhang 1 des DGUV Grundsatzes 304-001 entsprechen.
  • Grundsätzlich reicht ein pädagogisches Studium allein nicht aus. Das abgeschlossene pädagogische Studiom (z.B. Staatsexamen, Bachelor, Master, Magister, Diplom) kann 
    zum Teil auf die pädagogische Grundqualifikation angerechnet werden. Hier muss ebenfalls eine mindestens 32 UE umfassende fachdidaktische Qualifikation nachgewiesen werden.
Kann ich als Erste Hilfe Ausbilder/in einfach in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen schulen?
  • Nein, das können Sie nicht! Für die Ausbildung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen ist zwingend eine Weiterbildung erforderlich, denn die 
    Inhalte müssen vor allem auf die kindlichen Notfälle mit angepasst werden. Diese erhalten Sie in einer 16-Unterrichtseinheiten umfassenden Fortbildung, gerne auch bei uns, schauen Sie doch hier vorbei. 
  • In unserer Fortbildung am Kind werden Sie auf die jeweiligen verpflichtenden Kinderinhalte vorbereitet, jedoch gehen diese ganzen Kenntnisse nicht völlig in die Tiefe. Sie haben bei ADAC gelbhilft jedoch die Möglichkeit nach der absolvierten Fortbildung EH am Kind ein tiefgründiges Wissen über Kindernotfälle und Kinderkrankheiten zu erfahren, hier müssen Sie einfach nur die "Fortbildung am Kind SPEZIAL" besuchen. Angeleitet durch unsere fachkundigen Lehrbeauftragten bleibt keine Frage offen.
  • ADAC gelbhilft bietet ein breites Spektrum von verschieden Fortbildungsschwerpunkten an, schauen Sie doch einfach hier vorbei.
Sind im Preis Hotelkosten und Fahrtkosten dabei?
  • Nein, die Kosten für Fahrt und Hotel sind nicht in der Lehrgangsgebühr enthalten. 
  • Sie erhalten jedoch mit der Buchungsbestätigung nähere Informationen zu Hotels in der Nähe, Parkmöglichkeiten, etc.
Ihre Kosten werden übernommen?
  • Oft übernehmen bei den Erste Hilfe Ausbilderlehrgängen der Arbeitgeber, die Bundesagentur, etc. die Kosten für den Erste Hilfe Ausbilderlehrgang. 
  • Bitte teilen Sie uns dies mit - bei der Buchung erhalten Sie die Möglichkeit, uns die Anschrift wie auch nähere Infos mitzuteilen, sowie auch eine 
    Kostenübernahmeerklärung/Abtretungserklärung. Haben Sie Fragen dazu? Wenden Sie sich gerne einfach an uns.
  • Sie bekommen Unterstützung von der Bundesagentur, oder sind sich nicht sicher, ob Sie diese überhaupt bekommen? Ihre Bundesagentur für Arbeit hilft Ihnen gerne weiter, oder rufen Sie uns an, um nähere Infos zu erhalten.

Starten Sie mit ADAC gelbhilft als Erste Hilfe Ausbilder bundesweit!

Kommen Sie in unser bundesweites Team und freuen sich auf eine gute Aufgabe

 

 

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