Defibrillator (AED)-Einweisung

Einweisung nach Medizinproduktegesetz MPG 

Gerne bieten wir Ihnen eine individuelle Einweisung in die Verwendung von Defibrillatoren an, wenn Sie bei uns ein entsprechendes Gerät erwerben. Bitte beachten Sie, dass alle externen Defibrillatoren gemäß §10 MPBetreibV in Deutschland einer Einweisung bedürfen. Die MPBetreibV schreibt vor, dass ein automatisierter externer Defibrillator (kurz AED) nur von einer geschulten Person bedient werden darf. Wenn Sie einen AED erwerben, müssen Sie sicherstellen, dass eine Einweisung durchgeführt wird.

Wir bieten diesen Service für Produkte der Firma Heartsine an. Wenn Sie bereits ein solches Modell besitzen und die Ersteinweisung durchgeführt haben, ist keine weitere Einweisung erforderlich. Seit Juli 2014 gibt es keine gesetzliche Anforderung mehr, dass alle Mitarbeiter in der Handhabung von AEDs geschult werden müssen. Es muss jedoch mindestens eine Person im Unternehmen benannt werden, die für die Geräteverwaltung verantwortlich ist.

Unsere Einweisung wird von speziell geschultem Personal durchgeführt, das über eine Hersteller- und Modellabhängige Autorisierung verfügt, um die gesetzlichen Anforderungen gemäß §10 MPBetreibV zu erfüllen. Diese Einweisung kann auch im Anschluss an einen Erste Hilfe Kurs durchgeführt werden. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

 

 

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Wir haben viele Antworten auf Fragen zu unseren Kursen für Sie zusammengestellt:

 

 

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