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Erste Hilfe für den Führerschein

Welchen Erste Hilfe Kurs benötige ich für den Führerschein?
  • Für den Führerschein aller Klassen benötigst du einen Erste Hilfe Kurs, der neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten umfasst.
  • Dieser dauert einen Tag und ca. 7,5 Stunden.
  • Inhalt des Kurses sind theoretische wie auch praktische Übungen.
  • Die ADAC gelbhilft Kurse finden auch bundesweit statt. Hier gehts zur Buchung
  • Der erforderliche Sehtest kann gerne vor Ort absolviert werden. 
Warum benötige ich diesen Kurs? Muss ich ihn auffrischen?
  • Alle Fahranfänger müssen einen Erste Hilfe Kurs besuchen, das ist in der §19 Fahrerlaubnis-Verodnung geschrieben.
  • Hier lernst du alles wichtige für den Notfall.
  • Das Zertifikat ist prinzipiell lebenslang gültig, solange es 9 Unterrichtseinheiten umfasst. Erste Hilfe Kurse die vor 2016 gemacht wurden, sind in der Regel nicht mehr gültig, da hier weniger Unterrichtseinheiten absolviert werden. Generell schreiben die Führerscheinstellen einen aktuellen Nachweis vor.
  • Grundsätzlich ist keine Auffrischung notwendig. ADAC gelbhilft empfiehlt jedoch eine Auffrischung innerhalb von 2-3 Jahren, damit erlerntes Wissen aktuell bleibt.
Wo kann ich den Erste Hilfe Kurs absolvieren? Wie erfolgt die Bezahlung?
  • Der Erste Hilfe Kurs kann an all unseren Standorten absolviert werden. Hier gehts zu unseren Standorten.
  • Generell erfolgt die Bezahlung bei der Anmeldung. Hier gehts zur Buchung und zu näheren Informationen.
  • Die genauen Preise der jeweiligen ADAC gelbhilft Erste Hilfe Kurse findest du hier: Zur Buchung
Wie läuft der Kurs ab?
  • Der Erste Hilfe Kurs bei ADAC gelbhilft dauert 9 Unterrichtseinheiten. Hier wird fleißig für den Notfall geübt, aber auch theoretische Inhalte werden vermittelt.
  • Dabei geht es vor allem darum, dass Sie als Teilnehmer lernen, in einer Notsituation schnell und richtig zu reagieren.
  • Zum Erste Hilfe Kurs werden keien besonderen Unterlagen benötigt. Solltest du einen Sehtest machen, wird dein Ausweis benötigt. Dieser ist Pflicht.
  • Während des Kurses machen wir einige Pausen zum Erholen und für die frische Luft, sowei eine etwas längere Mittagspause für die Stärkung.
Kann ich auch einen Freund mitbringen?
  • Natürlich kannst du deinen Freund mitbringen.
  • Wichtig ist jedoch, dass auch er/sie sich selbst online über die Homepage anmeldet. Hier gehts zur Buchung.
Ich habe meine Bescheinigung verloren, was kann ich tun?
  • Das kann immer mal passieren: Wir stelen gerne eine neue Bescheinigung für den Erste Hilfe Kurs aus.
  • Suche dir alle notwendigen Infos zum damaligen Kurs und schaue hier vorbei: Neue Bescheinigung beantragen

Erste Hilfe für Unternehmen und Betriebe, wie auch für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Welchen Erste Hilfe Kurs brauche ich als betrieblicher Ersthelfer?
  • Der Erste Hilfe Kurs muss mit 9 Unterrichtseinheiten erfolgreich absolviert werden. Das kann an einem Tag oder an zwei Tagen aufgeteilt stattfinden.
  • ADAC gelbhilft ist eine von der DGUV ermächtigte Stelle, die bundesweit betriebliche Ersthelfer inhouse oder an ihren Standorten schult. 
  • Die Kosten des Erste Hilfe Kurses werden meist von den jweiligen Berufsgenossenschaften übernommen.
Wann kann ich mit einem Kostenübernahmeformular kostenlos am Erste Hilfe Kurs teilnehmen?
  • In der Regel werden die Kosten der jeweiligen Berufsgenossenschaft übernommen, dies ist jedoch nicht in jedem unserer Erste Hilfe Kurse möglich.
  • Generell werden an Sonn- und Feiertagen keine Kosten durch die Berufsgenossenschaft übernommen - hier rechnen wir nicht mit der Berufsgenossenschaft ab! 
  • Unter der Woche ist an jedem Tag (außer Feiertage) die kostenlose Teilnahme bei Vorlage des korrekt ausgefüllten Original-BG-Abrechnungsformulars möglich.
  • Nicht jeden Samstag ist eine BG-Abrechnung und kostenlose Teilnahme möglich - bitte beachten Sie hier nähere Infos unter den jeweiligen Erste Hilfe-Standort-Übersichten. 
  • Auf dieser Seite finden Sie die Ansprechpartner der einzelnen Unfallversicherungsträger, bei denen Sie sich über die Kostenübernahme informieren können.
Können Erste Hilfe Kurse online absolviert werden?
  • Nein. Erste Hilfe Kurse nach DGUV Vorschrift 1 müssen nach wie vor als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden. 
  • Ziel jedes Erste Hilfe Kurses ist die ganzheitliche Handlungskompetenz der Ersthelfenden in Notfallsituationen.
  • Das Augenmerk wird hier vor allem auf die praktischen Übungen gelegt. Wie soll sonst im Notfall klar sein, was getan werden muss?
Wer sollte betrieblicher Ersthelfer werden und was kostet es?
  • Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist.
  • Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb sind  lt. § 26, DGUV Vorschrift 1 hier beschrieben
  • In der Regel werden die Kosten der jeweiligen Berufsgenossenschaft übernommen.
  • Sie suchen dazu das  Abrechnungsformular? Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie nähere Infos. 
Wo kann ich die Kostenübernahme beantragen?
  • In der Regel werden die Kosten der jeweiligen Berufsgenossenschaft übernommen.
  • Sie suchen dazu das allgemeine Abrechnungsformular? Dieses finden Sie hier:
  • Sie sind Mitglied bei der BG ETEM? Hier erhalten Sie nähere Infos.
  • Sie sind Mitglied bei der BGN? Dann schauen Sie hier vorbei.
  • Sie sind Mitglied bei der BGW? Dann klicken Sie hier.
  • Sie sind eine Grundschule, Tagespflege, Kindertagseinrichtung, Grundschule oder eine weiterführende Schule? Die Beantragung erfolgt ganz leicht hier.
  • Es gibt weitaus mehr gesetzliche Unfallversicherungsträger, die die anfallenden Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl
    an Ersthelfern übernehmen. Hierbei gibt es verschiedene Verfahren, über die sich das Mitgliedsunternehmen im Vorfeld informieren muss.
    Auf dieser Seite finden Sie die Ansprechpartner der einzelnen Unfallversicherungsträger, bei denne Sie sich über die Kostenübernahme informieren können.
Wann muss ich betriebliche Ersthelfer fortbilden?
  • Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Auffrischung alle 2 Jahre nötig. Die Erste Hilfe Fortbildungskurse bietet ADAC gelbhilft bundesweit an Standorten oder als Inhouse Schulung im Betrieb an.
  • Generell nehmen an der Fortbildungsschulung nur bereits geschulte Ersthelfer teil, die innerhalb der letzten 2 Jahre einen Erste Hilfe Ausbildungskurs absolviert haben.
  • Sie haben auch neue Ersthelfer oder der letzte Kurs ist zu lange her? Dann buchen Sie einfach den Erste Hilfe Ausbildungskurs. Dies ist sozusagen der "Einsteiger-/Grundkurs".
Was gilt für Erzieherinnen und Erzieher in Kindertageseinrichtungen? Werden Kosten übernommen?
  • Auf Ebene der Bundesländer ist geregelt, dass Erzieherinnen und Erzieher in Erster Hilfe für Kinder geschult sein müssen. Diese Kenntnisse müssen in regelmäßigen Abständen durch eine Fortbildung aufgefrischt werden.

  • Allgemein - also für alle Branchen und Bereiche:

    1a) Ausbildung betrieblicher Ersthelfer (Grundausbildung)

    1b) Fortbildung betrieblicher Ersthelfer
     
  • Speziell für Kindertageseinrichtungen:
    2) Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder
    Aufgrund der Vorgabe, dass Erzieherinnen und Erzieher in Erster Hilfe für Kinder geschult sein müssen, ergibt sich bereits, dass in der Regel mehr als die in der DGUV Vorschrift 1 geforderte Zahl der Ersthelfenden (1 pro Kindergruppe) anwesend sind. Deshalb übernimmt die BGW für diesen Personenkreis keine Kosten für eine Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfenden (das heißt konkret: 1a wird nicht gezahlt). Die Kosten für die regelmäßige Fortbildung der betrieblichen Ersthelfer (also 1b) werden von der BGW in Höhe von 10% der anwesenden Versicherten übernommen.

    Ab dem Teilnahmedatum 1. Juli 2019 haben sich die BGW und UVTöH darauf verständigt, dass die Kindertageseinrichtungen der freien Trägerschaft ihre Erste Hilfe-Schulungen sowohl für die Zielgruppe "Kinder" als auch für die "Erwachsenen" zukünftig über die zuständige Unfallkasse des entsprechenden Bundeslandes abzurechnen sind.

    Ausnahme: Wenn sowohl die Kinder, als auch die Beschäftigten einer Kita bei der BGW versichert sind (z.B. bei Betriebs-Kitas), gilt diese Regelung nicht. Für diese Gruppe zahlt weiterhin die BGW die "Erste Hilfe Schulungen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder". Hierzu senden Sie uns bitte vorab eine E-Mail mit vollständiger Adresse und Telefonnummer ihrer Kindertagesstätte an: Erste-Hilfe@bgw-online.de

Sie haben noch weitere Fragen?

Schauen Sie doch einfach hier im Fragen- und Antwortenkatalog der DGUV rein, oder rufen Sie uns ganz einfach an. Wir freuen uns auf Ihren Anruf. 

Alles rund um die Ausbildung zum/zur Erste Hilfe Ausbilder/in 

Was benötige ich um Erste Hilfe Ausbilder/in zu werden?
  • Sie haben sich dazu entschlossen Erste Hilfe Ausbilder/in zu werden? Sehr gut! 
  • Sie sind 18 Jahre alt und haben sehr gute Deutschkenntnisse? Sehr gut - das ist Pflicht! 
  • Wichtig ist ein nachgewieseneer aktueller Ersthelferkurs mit 9 Unterrichtseinheiten, und eine erfolgreich absolvierte Sanitätsprüfung mit 48 Unterrichtseinheiten. 
    Dadurch sind Sie soweit schon gerüstet an fachlicher Vorqualifikation, die benötigt wird, um überhaupt mit dem Erste Hilfe Ausbilderlehrgang starten zu können.
  • Anschließend müssen Sie den Erste Hilfe Ausbilderlehrgang absolvieren mit 56 Unterrichtseinheiten. 
  • Gerne können Sie die kompletten Ausbildungen bei uns besuchen, die Termine wie auch weitere Infos dazu finden Sie unter den jeweiligen Seiten. 
  • Anschließend sind im Minimum zwei Hospitationen zu absolvieren. In diesen Sollen all Themen der Erste Hilfe Ausbildung selbstständig und unter Betreuung erfahrerener Lehrkräfte (Mentoren) gehalten werden, vorzugsweise bei der ermächtigten Stelle bei der Sie tätig sind.
  • Sie möchten selbstständig werden oder selbst ermächtigte Stelle werden? dann erhalten Sie hier nähere Infos
  • Natürlich können Sie auch für uns tätig werden, schauen Sie doch einfach hier vorbei oder rufen Sie uns an! 
Welche Qualifikationen erfüllen die medizinisch-fachliche Voraussetzung der Lehrkraft für Erste Hilfe?
  • Der Ausbilder bzw. die Ausbilderin für Erste Hilfe muss einen Erste-Hilfe-Kurs und eine mindestens 48 Unterrichtseinheiten umfassende notfallmedizinische Ausbildung nachweisen (z.B. sanitäts- oder rettungsdienstliche Ausbildung; Abschnitt 2.2.2, DGUV Grundsatz 304-001). Darüber hinaus können insbesondere folgende Berufe des Gesundheitswesens von der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe anerkannt werden:

    Approbierte Ärzte/innen
    Gesundheits- und Krankenpfleger/innen
    Pflegefachfrau/Pflegefachmann (nach generalistischer Pflegeausbildung)
    Medizinische Fachangestellte
    Physiotherapeuten/innen
    Masseure/medizinische Bademeister/in

  • Wird nach dem 01.01.2020 mit der pädagogischen Grundqualifikation zur Lehrkraft Erste Hilfe begonnen, darf die medizinische Qualifikation (notfallmedizinisch, sanitätsdienstlich, Beruf des Gesundheitswesens) bei Kursbeginn nicht älter als 3 Jahre sein.

  • Ist dies doch der Fall, ist eine medizinisch-fachliche Fortbildung im Umfang von mindestens 16 Unterrichtseinheiten nachzuweisen (z.B. rettungsdienstliche Fortbildung, medizinische Fortbildung im Beruf des Gesundheitswesens). Alternativ kann eine Bescheinigung eingereicht werden aus der hervorgeht, dass im Rahmen der beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit regelmäßig Erste-Hilfe-Maßnahmen durchgeführt werden.

  • Ausnahme:
    Approbierte Ärzte müssen keine medizinische Fortbildung vor Beginn der pädagogischen Grundqualifikation nachweisen. Davon unberührt gelten die Regelungen zur medizinisch-fachlichen und päd. Fortbildung für die Lehrkraft Erste Hilfe (siehe FAQ Nr. 3.6).

    Neben der medizinisch-fachlichen ist immer der Nachweis der besonderen pädagogischen Qualifikation erforderlich.

Welche pädagogische Qualifikation kann anerkannt werden?
  • Grundsätzlich reicht die Qualifikation "Praxisanleiter" nicht aus. Die Qualifikation zum Praxisanleiter bzw. eine vergleichbare pädagogische Qualifikation im Umfang von mindestens 200 Unterrichtseinheiten kann zum Teil auf die pädagogische Grundqualifikation angerechnet werden. 
  • Um eine adäquate pädagogische Umsetzung im Erste Hilfe Bereich gewährleisten zu können, ist eine Schulung nachzuweisen. In dieser müssen die Inhalte mindestens denen des Themenbereichs II "Fachdidaktische Umsetzung Erste Hilfe" im Unfang von mindestens 32 Unterrichtseinheiten aus Anhang 1 des DGUV Grundsatzes 304-001 entsprechen.
  • Grundsätzlich reicht ein pädagogisches Studium allein nicht aus. Das abgeschlossene pädagogische Studiom (z.B. Staatsexamen, Bachelor, Master, Magister, Diplom) kann 
    zum Teil auf die pädagogische Grundqualifikation angerechnet werden. Hier muss ebenfalls eine mindestens 32 UE umfassende fachdidaktische Qualifikation nachgewiesen werden.
Ich möchte meine Lehrberechtigung nicht verlieren, was nun?
  • Jede Erste Hilfe Lehrkraft muss alle drei Jahre - innerhalb der Lehrberechtigung - im Umfang von mindestens 16 Unterrichtseinheiten (8 UE pädagogisch, 8 UE medizinisch-fachlich) auf die Inhalte der Ersten Hilfe Ausbildung, fortgebildet werden. 
  • Die Fortbildung muss innerhalb dieser 3 Jahre erfolgen und kann z.B. jährlich je 8 UE, oder am Stück durchgeführt werden. 
  • ADAC gelbhilft bietet ein breites Spektrum von verschieden Fortbildungen an, schauen Sie doch einfach hier vorbei.
  • Ist die 3-jährige Frist überschritten, erlischt die Lehrberichtigung. Aber keine Sorge, auch dieser kann wiedererlangt werden. 
  • Zur Wiedererlangung der Lehrberechtigung ist eine Schulung des Themenbereichs II "Fachdidaktische Umsetzung Erst eHilfe" aus dem Anhang 1 des DGUV Grundsatzes 304-001, im Umfang von mindestens 32 Unterrichtseinheiten notwendig. 
  • Oder ganz einfach beim ADAC gelbhilft "Refresher"
Kann ich als Erste Hilfe Ausbilder/in einfach in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen schulen?
  • Nein, das können Sie nicht! Für die Ausbildung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen ist zwingend eine Weiterbildung erforderlich, denn die 
    Inhalte müssen vor allem auf die kindlichen Notfälle mit angepasst werden. Diese erhalten Sie in einer 16-Unterrichtseinheiten umfassenden Fortbildung, gerne auch bei uns, schauen Sie doch hier vorbei. 
  • In unserer Fortbildung am Kind werden Sie auf die jeweiligen verpflichtenden Kinderinhalte vorbereitet, jedoch gehen diese ganzen Kenntnisse nicht völlig in die Tiefe. Sie haben bei ADAC gelbhilft jedoch die Möglichkeit nach der absolvierten Fortbildung EH am Kind ein tiefgründiges Wissen über Kindernotfälle und Kinderkrankheiten zu erfahren, hier müssen Sie einfach nur die "Fortbildung am Kind SPEZIAL" besuchen. Angeleitet durch unsere fachkundigen Lehrbeauftragten bleibt keine Frage offen.
  • ADAC gelbhilft bietet ein breites Spektrum von verschieden Fortbildungsschwerpunkten an, schauen Sie doch einfach hier vorbei.

Brandschutz - Brennende Fragen werden hier beantwortet

Sind Brandschutzhelfer im Betrieb notwendig?
  • Lt. ARbSchG, ASR und DGUV sind Brandschutzhelfer in Ihrem Betrieb zwingend erforderlich. Das Unternehmen hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.
  • Ziel der Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.
  • Alle Beschäftigen müssen regelmäßig (mindestens einmal jährlich) über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen, 
    sowie das Verhalten im Gefahrenfall unterwiesen werden. 
  • Neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind im Rahnen der Erstunterweisung über die wichtigsten betrieblichen Brandschutzaspekte zu informieren. 
  • Die Unterweisungen sind zu dokumentieren. 
Wie läuft eine Brandschutzschulung ab?
  • Wichtig ist ADAC gelbhilft vor allem eine abwechslungsreiche Ausbildung zum Brandschutzhelfer in kleinen Gruppen, um den maximalen Übeeffekt bei vielen mit Wissen gespickten Feuerlöschübungen zu erreichen. Tricks und Tipps, wie im Notfall einfach und schnell agiert werden kann sind fester Bestandteil der feurigen Schulung.

  • Inhalte der Theorie sind die Grundzüge des Brandschutzes, Betriebliche Brandschutzorganisationen, Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, Gefahren durch Brände und das Verhalten im Brandfall. 

  • Geübt wird überwiegend die Handhabung und Funktion der Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen, die Löschtaktik und eigene Grenzen bei der Brandbekämpfung zu erkennen, aber auch realitätsnahe Übungen mit Feuerlöscheinrichtungen und individuelle Absprachen sind jederzeit möglich.

  • Nach erfoglreicher Schulung wird selbstverständlich eine Bescheinigung ausgestellt. 

Wie viele Teilnehmer können geschult werden? Was wird benötigt?
  • Grundsätzlich können wir x-beliebig viele Teilnehmer zu Ihrem Wunschtermin schulen. 
  • Jedoch werden wir die Teilnehmer in kleine Gruppen unterteilen, mindestens 10 Personen sollten pro Schulung teilnehmen.
  • Nähere Infos zu den Kosten erhalten Sie hier.
  • Für die theoretische Einweisung benötigen wir einen Raum mit Sitzmöglichkeiten für die einzelnen Teilnehmer:innen. Der Schulungsraum sollte mind. 30 Minuten vor Kursbeginn geöffnet sein, sodass unsere Ausbilder:innen die notwendigen Vorbereitungen treffen können.
  • Für die Löschübungen wird eine befestigte Freifläche von mindestens 4 x 4 Meter benötigt. Zum Löschen verwenden wir Wasser. Auf Wunsch führen wir Ihre eigenen Löschmittel den Teilnehmern vor. Die Detalis besprechen wir sehr gerne persönlich mit Ihnen.
  • Für den praktischen Teil muss ein Wasser- sowie Stromanschluss für unseren Ausbilder zur Verfügung stehen.
  • ACHTUNG: Der praktische Teil der Ausbildung muss im Außenbereich stattfinden.
  • Sie haben keine eigenen Räumlichkeiten oder Freuflächen? Kein Problem, melden Sie sich dazu einfach bei uns!
Wie lange dauert die Schulung denn?
  • Grundsätzlich erfolgt die Brandschutzhelfer-Ausbildung in ca. 4 Stunden bei einer Gruppengröße von circa 10 Personen.
  • Natürlich werden auch mehr Personen in einem Training geschult, jedoch verlängert sich hier einfach die praktische Übungszeit. Denn jeder muss das Feuer löschen können! 
  • Gerne können wir an einem Tag auch mehrere Schulungen durchführen, setzen Sie sich dazu einfach mit uns in Verbindung.