Erste Hilfe Ausbildung für Betriebe und Unternehmen

Erste Hilfe Ausbildung für betriebliche Ersthelfer

Betriebliche Ersthelfer in Unternehmen sind unverzichtbar und gesetzlich vorgeschrieben, um im Notfall schnell und effektiv helfen zu können. ADAC gelbhilft bietet eine umfangreiche Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer bundesweit an.

Der Kurs ist speziell auf die Bedürfnisse von Betrieben und Unternehmen ausgerichtet und besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht. Die Teilnehmer lernen, wie sie in Notfällen schnell und effektiv handeln und lebensrettende Maßnahmen ergreifen können.

Es werden konkrete Maßnahmen bei verschiedenen Notfallsituationen, wie z.B. Herz-Kreislauf-Stillstand, Atemnot oder Bewusstlosigkeit, geübt.

Die Ausbildung wird von erfahrenen und qualifizierten Dozenten durchgeführt. Sie vermitteln nicht nur das notwendige Fachwissen, sondern stehen den Teilnehmern auch für Fragen und Diskussionen zur Verfügung. Die Kurse finden entweder in den Räumlichkeiten des Unternehmens oder in unseren Schulungsräumen bundesweit statt.

Nach Abschluss des Kurses erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat, das sie als betrieblichen Ersthelfer ausweist. Das Zertifikat ist für zwei Jahre gültig, danach erfolgt eine Auffrischung des Kurses.

Erste Hilfe Ausbildung für Einzelpersonen oder Gruppen

Für Einzelpersonen

9 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Minuten); ca. 8 Stunden mit Pausen.

Sie können individuell an unseren Erste Hilfe Kursen teilnehmen.

Kostenfrei, wenn Ihre Berufsgenossenschaft die Kosten übernimmt. Dies ist meist der Fall. Bei Fragen steht Ihnen Ihre Berufsgenossenschaft zur Verfügung. Bitte bringen Sie das ausgefüllte Abrechnungsformular zum Kurs mit. Dieses finden Sie in der Schnellen Hilfe.

Für Gruppen

9 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Minuten); ca. 8 Stunden mit Pausen

Max. 20 Teilnehmer pro Kurs. Sollten Sie die Mindestteilnehmeranzahl nicht erreichen, stellen wir Ihnen lediglich die Anzahl bis zur Mindestteilnehmeranzahl in Rechnung

Kostenfrei, wenn Ihre Berufsgenossenschaft die Kosten übernimmt. Die Abrechnung übernehmen wir für Sie. Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich am besten direkt an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallversicherungsträger.

Alle Informationen zusammengefasst

Dauer

9 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Minuten); 1 Tag

Die Gruppen-Ausbildung zum Betrieblichen Ersthelfer kann auf zwei Tage gegen Zuzahlung aufgeteilt werden. Sprechen Sie uns gerne darauf an.

Anzahl Teilnehmer

Max. 20 Teilnehmer

Kosten

Keine, wenn Sie über einen Unfallversicherungsträger versichert sind. 

Die Abrechnung mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Ihrer Unfallkasse übernehmen wir für Sie. 

Lehrinhalte

  • Sensibilisierung
  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Erste Hilfe Maßnahmen
  • Hilfe bei Erkrankungen & Verletzungen
  • intensive praktische Übungen, z.B. Seitenlage, Herz-Lungen-Wiederbelebung, Druckverband und mehr

Gut zu wissen

  • Die Kostenabrechnung mit dem Unfallversicherungsträger oder Ihrer Berufsgenossenschaft  übernehmen wir für Sie!
  • Falls Sie die Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen, bezahlen Sie lediglich die unterschrittenen Teilnehmer bis zur Mindestteilnehmeranzahl.
  • Erste Hilfe Kurse können wir in Ihren eigenen Räumen bundesweit oder in unseren Schulungsräumen durchführen. Gerne besprechen wir das im Detail. 
  • Kurse können wochentags, am Wochenende und zu Ihren Wunsch-Zeiten stattfinden. Wir richten uns ganz nach Ihnen.
  • Die Erste Hilfe Ausbildung gilt zwei Jahre. Innerhalb dieser Frist ist eine Erste Hilfe Fortbildung/Auffrischung Pflicht. Wer die Zweijahresfrist verpasst, muss erneut eine Erste Hilfe Ausbildung absolvieren.

Kursanfrage für Gruppen

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Sie können diese Benachrichtigungen jederzeit unter info@remove-this.adac-gelbhilft.de, telefonisch unter +49 89 2000311-00 oder per Post an ADAC gelbhilft GmbH, Steinstraße 2, 87719 Mindelheim, abbestellen. Weitere Informationen zum Datenschutz und der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie unter https://adac-gelbhilft.de/adac-gelbhilft-datenschutz.html

Weitere Fragen, Anleitungen oder Downloads?

Schauen Sie in unsere Schnelle Hilfe - die Erste Hilfe Wissensdatenbank!

 

 

Schnelle Hilfe

 

Die häufigsten Fragen kurz beantwortet

Welchen Erste Hilfe Kurs brauche ich als betrieblicher Ersthelfer?

Der Erste Hilfe Kurs für betriebliche Ersthelfer dauert 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.

Der Kurs kann an einem Tag oder an zwei Tagen aufgeteilt stattfinden. ADAC gelbhilft ist eine von der DGUV ermächtigte Stelle, die bundesweit betriebliche Ersthelfer inhouse oder an ihren Standorten anbietet.

Die Kosten des Erste Hilfe Kurses werden meist von den jeweiligen Berufsgenossenschaften übernommen. 

Können Erste Hilfe Kurse online absolviert werden?

Nein.

Erste-Hilfe-Kurse nach DGUV Vorschrift 1 müssen nach wie vor als Präsenzveranstaltung absolviert werden. Ziel jedes Erste-Hilfe-Kurses ist die ganzheitliche Handlungskompetenz der Ersthelfenden in Notfallsituationen.

Die Erste-Hilfe-Aus- bzw. Fortbildungen sollen auf Notfälle in realen Situationen vorbereiten, in denen vom Ersthelfenden konkrete Handlungen erwartet werden.

Diese Handlungen müssen im Kurs praktisch geübt werden können. Die reine Wissensvermittlung steht daher im Hintergrund. Augenmerk wird stattdessen auf das praktische Üben gelegt.

Daher sind Online-Kurse für die Erste Hilfe ausgeschlossen.

Wann muss ich betriebliche Ersthelfer fortbilden?

Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Auffrischung alle 2 Jahre nötig. Die Erste Hilfe Fortbildungskurse bietet ADAC gelbhilft bundesweit an Standorten oder als Inhouse-Schulung im Betrieb an. 

Wie viele Teilnehmer können an einem Erste Hilfe Kur für Unternehmen teilnehmen?

Es können an einem Erste Hilfe Kurs für betriebliche Ersthelfer maximal 20 Personen teilnehmen. Es ist grundsätzlich möglich, auch inhouse-Kurse mit unterschiedlichen Firmen abzuhalten.

Wie viele betriebliche Ersthelfer muss ein Unternehmen haben?

Die DGUV verpflichtet alle Unternehmen, die mindestens zwei Arbeitnehmer beschäftigen, einen Ersthelfer im Betrieb bereitzustellen. Mit steigender Unternehmensgröße erhöht sich auch die Anzahl der vorgeschriebenen Ersthelfer. 

Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist.

Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb (§ 26, DGUV Vorschrift 1):

- Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten: mind. 1 Ersthelfer

- Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten:

  • in Verwaltungs- und Handelsbetrieben: 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten,
  • in sonstigen Betrieben: 10 % der anwesenden Versicherten.
  • in Kindertageseinrichtungen: 1 Ersthelfer je Kindergruppe
  • in Hochschulen: 10% der Beschäftigten.

Die Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus dem Erste-Hilfe-Lehrgang (9 Unterrichtseinheiten).