Erste Hilfe Ausbilder Auffrischung
Auffrischung für Erste Hilfe Ausbilder
Sie haben die 3-jährige Frist verpasst und Ihre Lehrberechtigung ist abgelaufen? Oder Ihre Lehrberechtigung schlummernt schon eine Weile und Sie möchten wieder als Erste Hilfe Ausbilder tätig sein?
Kein Problem - mit unserer Auffrischung für Erste Hilfe Ausbilder erhalten Sie die erforderliche 32 Unterrichtseinheiten-umfassende Ausbildung, um Ihre Lehrberechtigung wiederzuerlangen.
Dieser Lehrgang entspricht den erforderlichen Inhalten der Fachdidaktik aus dem Themenbereich II der DGUV-Vorschriften.
Alle Informationen zusammengefasst
Voraussetzungen
Nachweis über 48 Unterrichtseinheiten Sanitätsausbildung mit dokumentierter Prüfung
Nachweis über einen bereits erlangte Lehrberechtigung zum Erste Hilfe Ausbilder mit 56 Unterrichtseinheiten
Dauer
32 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Minuten); 4 Tage
Modul R 1:
16 UE / 2 Tage - Fachdidaktik-Grundlagenseminar (Themenbereich II)
Modul R 2:
16 UE / 2 Tage - Fachdidaktik - Abschlussmodul (Themenbereich II)
Anzahl Teilnehmer
mind. 8, max. 15 Teilnehmer:innen
Kosten
500 € pro Teilnehmer:in
Lehrinhalte
- Auffrischung der pädagogischen Grundlagen
- Auffrischung der lernpsychologischen Grundlagen
- Auffrischung von Methodik und Didaktik
- Einsatz unterschiedlicher Medien und Unterrichtsformen
- Üben, Üben, Üben und selbst Ausprobieren
Alle Inhalte sind auf das Thema „Erste Hilfe“ abgestimmt. Der Unterricht ist praxisbezogen, effizient und macht Spaß. Zudem erspricht er den Anforderungen von 32 Unterrichtseinheiten aus dem Themenbereich II.
Abschluss
Nach bestandener schriftlicher Prüfung und praktischen Unterrichtsversuchen erhalten Sie ein anerkanntes Zertifikat.
Lehrscheinverlängerung
Als Ausbilder für Erste Hilfe sind Sie verpflichtet, Ihren Lehrschein vor Ablauf der 3-Jahresfrist durch den Besuch einer Fortbildung (16 UE) bei einer anerkannten Stelle zu verlängern.
Die häufigsten Fragen zum Thema
- durch den "Refresher" wird die alte (abgelaufene) Lehrberechtigung aufgefrischt
- Vorteil ist, dass hier nur ein Teil des Erstre Hilfe Ausbilderlehrgangs (56 UE) besucht werden muss, um die Lehrberechtigung wieder zu erlangen.
- LT. DGUV müssen mindestens 32 UE der Fachdidaktik nochmals wiederholt werden, d.h. Themenbereich II.
- Der Refresher ist für Sie relevant, sobald Ihre Lehrberechtigung abgelaufen ist und Sie diese jedoch wiedererlangen wollen.
- Normalerweise reicht eine Fortbildung mit 16 UE aus, wenn Sie diese innerhalb der gültigen 3-jährigen Lehrberechtigung absolvieren.
- Haben Sie dies jedoch versäumt, können Sie ganz einfach mit dem Refresher 32 UE absolvieren und erlangen wieder die Lehrberechtigung, um Erste Hilfe Kurse geben zu können.
- Um den Auffrischungskurs buchen zu können, brauchen Sie eine bereits erlangte Lehrberechtigung zum/zur Erste Hilfe Ausbilder/in.
- Dies setzt außerdem voraus, dass Sie bereits eine Sanitätsausbildung mit mindestens 48 UE, oder eine "berufsgleiche/höherwertigere" Ausbildung ebenfalls absolviert haben.
- Unser Refresher ist in zwei Module unterteilt und umfasst insgesamt 32 UE. Diese sind mindestens erforderlich, um wieder eine gültige Lehrberechtigung zu erlangen.
- Buchen Sie daher immer R1 und R2 - hier werden Ihre kompletten Erste Hilfe Kenntnisse nochmals aufgefrischt, fachliche Neuerungen erläutert, wie Grundkenntnisse explizit wiederholt und vertieft.
- Praxisnah, aktuell und mit viel Fachwissen gespickt sind Sie wieder vorbereitet, um als Erste Hilfe Ausbilder/in starten zu können.